Das soziale Netzwerk Facebook „erfreut“ seine Nutzer regelmäßig mit der Einführung neuer Funktionen. Immer häufiger werden diese vermeintlichen Innovationen aber auch kritisiert.
Ob es sich um die umstrittene Ortungsfunktion „Nearby Friends“ handelt oder wie im konkreten Fall um den „Freundefinder“ in seiner Version von 2010. Diese Funktion wurde jetzt vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt.
Worum geht es?
“Sind deine Freunde schon bei Facebook?”. Mit der Funktion wurde Facebook-Mitgliedern bei der Registrierung angeboten, ihre E-Mail-Adressbücher an das Netzwerk weiterzuleiten. Diese Daten wurden dann genutzt, um Nichtmitglieder zu kontaktieren. Häufig war den Facebook-Usern gar nicht bewusst, dass sie, wenn sie den „Freundefinder“ betätigten, die Daten Dritter freigaben und dem sozialen Netzwerk zur Verfügung stellten. Oftmals nicht mal, dass sie diese Funktion überhaupt bestätigt haben.
Das Urteil
Jetzt urteilt der Bundesgerichtshof zugunsten der Verbraucher und schränkt den Spielraum der Online-Netzwerke bei der Werbung neuer Nutzer über Einladungs-E-Mails konsequent ein. Die Karlsruher Richter sehen es als unzulässige belästigende Werbung an, wenn Nicht-Mitglieder mit solchen E-Mails zur Registrierung aufgefordert werden, ohne dass sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. Dabei spiele es keine Rolle, ob als Absender das Netzwerk oder der Bekannte auftauche. Die Entscheidung betrifft allerdings nicht nur Facebook, sondern alle Online-Dienste mit der gleichen Funktion. Laut dpa kommt der Senat außerdem zu dem Schluss, dass Facebook die Nutzer mit der Gestaltung des „Freundefinders“ über die Nutzung seiner Daten getäuscht hat. Aus dem Angebot unter der Frage „Sind Deine Freunde schon bei Facebook?“ sei nicht ausreichend klargeworden, dass es auch um Einladungen an unregistrierte Bekannte ging. Da sich der Hinweis hinter einem Link mit der Textzeile „Dein Passwort wird von Facebook nicht gespeichert“ versteckt. Die Richter bestätigen damit ein Urteil des Kammergerichts Berlin von Anfang 2014, gegen das das Netzwerk erfolglos Revision eingelegt hatte. Verbraucherzentralen werfen Facebook vor, mit Hilfe der Einladungs-E-Mails vor allem auf die eigenen Dienstleistungen hinzuweisen und mehr Menschen in das Netzwerk locken zu wollen. Dabei gehe es um klare Geschäftsinteressen. Facebook argumentiert, es biete nur die technische Plattform für den Aufbau eines Kommunikationsnetzwerks. Das sehen die Richter anders: „Wir sind der Meinung, dass es eine Werbung von Facebook ist, für die Facebook auch verantwortlich ist“, begründet der Vorsitzende Richter des Ersten Zivilsenats die Entscheidung. Denn das Online-Netzwerk stelle die technische Funktion zur Verfügung, die vom Nutzer dann nur noch ausgelöst werden müsse.
Welche Folgen hat das Urteil
Laut Bundesgerichtshof spielt es keine Rolle, dass Facebook die Freundefinder-Funktion inzwischen überarbeitet hat. Neu registrierte Nutzer haben nun mehr Einfluss darauf, an wen Einladungen verschickt werden. Verbraucherschützer sind trotzdem weiter skeptisch. Facebook gab bereits bekannt, dass man das Urteil „gründlich prüfen müsse, um den Einfluss auf aktuelle Dienste zu bewerten“. Das Netzwerk Twittert äußert sich bisher nicht zu diesem Urteil. Derzeit laufen noch zwei andere Klagen der Verbraucherzentralen gegen Facebook. Dabei geht es unter anderem um die Gestaltung des App-Zentrums und den Werbeslogan „Facebook ist und bleibt kostenlos“. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ klagen Verbraucherschützer auch über halbherzige und verspätete Urteile. Damit dürften juristische Auseinandersetzungen um die sozialen Netzwerke wohl erst am Anfang stehen.
Was denkt ihr? Hat der Bundesgerichtshof richtig entschieden? Was haltet ihr von dieser oder umstrittenen Funktion?
Hauptquelle: dpa
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